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22.10.2020
Die untenstehenden Angaben basieren auf der Einstufung der Situation als "ausserodentliche Lage" durch den Bundesrat und dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz, Art.27


Angesichts der aktuellen Situation muss damit gerechnet werden, dass der Zivilschutz wieder eingesetzt wird, um im Rahmen des Bevölkerungsschutzes Unterstützung zu leisten.

Dies bedeutet:

Jeder Schutzdienstpflichtige ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber unverzüglich davon zu unterrichten, dass er möglicherweise in Kürze in den Zivilschutz einrücken muss.

Jedes Aufgebot verpflichtet zwingend dazu, in den Zivilschutz einzurücken, ohne jegliche Möglichkeit zur Verschiebung, zu Urlaub oder Dispensation
(ausser für Risikogruppen, Gesundheitspersonal oder Angehörige der Landesversorgung; nach vorheriger Absprache mit uns).

Ein Aufgebot kann telefonisch, als SMS, E-Mail oder Brief erfolgen.

Der persönliche Gesundheitsschutz hat auch für uns allerhöchste Priorität.

Ab sofort gelten für alle AdZS mit Einsatz im Gesundheitswesen und mit Kontakt zu Drittpersonen
folgende Schutz- und Hygieneanweisung.

Wer momentan in Kurzarbeit ist oder freiwillig Dienst leisten kann oder will, kann sich sehr gerne bei der Geschäftsstelle melden.

Keep calm, don't panic u vorallem: blybet gsund!