Schutzraumzuweisung
Schutzräume für die Bevölkerung
In der Schweiz gilt der Grundsatz: jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz.
Dieser kann in einer öffentlichen Anlage oder in einem privaten Schutzraum der Fall sein. Wobei bei letzterem die Eigentumsverhältnisse in einem Notfall keine Rolle mehr spielen. Die Schutzplätze sind primär für bewaffnete Konflikte konzipiert, dürfen aber in Friedenszeiten unter Auflagen auch andersweitig genutzt werden.
Wo ist mein Schutzplatz?
Für die Zuweisungplanung ist die Gemeinde zuständig. Jedoch besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, diese Planung jederzeit aktuell zu halten. Erst auf Anweisung des Kantons oder des Bundes, muss die Planung innert einer bestimmten Frist auf den aktuellen Stand gebracht und der Bevölkerung zeitnah kommuniziert werden können.
Für die Gemeinde Thun ist die Zivilschutzorganisation (ZSO) Thun plus dafür verantwortlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei uns melden.
Weiterführende Informationen zum Thema:
Kanton Bern Zuweisungsplanung
Schutzräume für die Bevölkerung BABS
Die Unterhaltspflicht liegt beim jeweiligen Eigentümer.